Fundgegenstände von erheblicher Bedeutung werden der zuständigen Fundbehörde übergeben.
Als herrenlose Sachen werden liegengebliebene Gegenstände und Fundgestände wie
z.B. alte Kleider, gebrauchte Turnschuhe, Sportleibchen, Regenschirme, Trinkflaschen etc. bezeichnet.
Diese werden entsprechend zeitnah entsorgt und nicht aufbewahrt.